Führerschein: Neue Regeln treten mit 1. September in Kraft
Die 23. Novelle zum Führerscheingesetz bringt in Österreich kürzere Wartefristen, längere Gültigkeiten und härtere Strafen für Schummler.

Kürzere Fristen für Prüfungskandidaten
Mit 1. September tritt in Österreich die 23. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) in Kraft. Betroffen sind laut heute.at unter anderem die Gültigkeit bestimmter Lenkberechtigungen, die Fristen bei Führerscheinprüfungen und die Regeln nach Verlust oder Diebstahl des Dokuments.
Wer bei der theoretischen oder praktischen Fahrprüfung durchfällt, darf künftig schon nach zwölf Tagen wieder antreten. Bisher waren zwei Wochen vorgeschrieben.
Der ÖAMTC begründet die Verkürzung mit der sogenannten Feiertagsproblematik. Fiel ein Prüfungstag auf einen prüfungsfreien Feiertag, mussten Kandidatinnen und Kandidaten bisher eine weitere Woche warten. Für die Klasse AM bleibt die Frist laut ÖAMTC vorerst bei zwei Wochen, weil sie an anderer Stelle geregelt ist.
Strengere Strafen bei Täuschung
Deutlich härter wird es bei Täuschungsversuchen. Wer bei der Theorieprüfung beim Schummeln erwischt wird, darf erst nach 18 Monaten wieder antreten. Bisher betrug die Sperrfrist neun Monate.
Zusätzlich sieht die Novelle laut ÖAMTC eine eigene Strafbestimmung für jene vor, die unerlaubte technische Unterstützung für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten anbieten, organisieren oder durchführen.
Längere Gültigkeit von Dokumenten
Nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins darf mit der entsprechenden Bestätigung künftig bis zu acht Wochen weitergefahren werden, statt bisher vier Wochen. Der ÖAMTC verweist auf lange Wartezeiten bei manchen Behörden für die Beantragung von Duplikaten, die damit überbrückt werden sollen.
Für ältere Berufskraftfahrer entfällt die zweijährige Befristung der Klassen C und D samt Unterklassen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Es gilt dann die allgemeine fünfjährige Befristung. Bereits vor dem 1. September 2026 auf zwei Jahre ausgestellte Lenkberechtigungen enden laut ÖAMTC aber zum vorgesehenen Zeitpunkt, für die Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten nötig.
Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen steigt die Gültigkeit laut heute.at von einem auf drei Jahre. Das Übereinkommen wird demnach von rund 90 Staaten angewandt. Dokumente nach anderen Übereinkommen, etwa für die USA und Kanada, bleiben weiterhin nur ein Jahr gültig.
Verzicht und ausländische Führerscheine
Neu geregelt ist auch der freiwillige Verzicht auf eine Lenkberechtigung. Wer auf sämtliche Lenkberechtigungen verzichtet, muss den Führerschein vollständig abgeben. Wer nur auf einzelne Klassen verzichtet, bekommt ein neues Dokument mit den verbleibenden Berechtigungen.
Bei der Umschreibung von Lenkberechtigungen aus Nicht-EWR-Staaten mussten Antragsteller ihren ausländischen Führerschein bisher bei der Behörde abgeben und konnten während des Verfahrens in Österreich nicht fahren. Der ÖAMTC nennt dieses Problem als Anlass für eine Änderung, wie die neue Lösung im Detail aussieht, geht aus dem vorliegenden Text nicht hervor.
Die Kronen Zeitung fasst die Novelle so zusammen, dass einiges einfacher werde, es aber auch Verschärfungen gebe.
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