Führerscheingesetz: Neue Regeln ab 1. September in Kraft
Die 23. Novelle des Führerscheingesetzes bringt längere Fristen für Lenker ab 60 und deutlich härtere Strafen bei Täuschung.

Längere Fristen für Klasse C und D
Mit 1. September ist die 23. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) in Kraft getreten. Sie bringt sowohl Erleichterungen für Führerscheinbesitzerinnen und Führerscheinbesitzer als auch strengere Regeln bei Täuschungsversuchen. Der Mobilitätsclub ÖAMTC hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft laut vorarlberg.ORF.at die Führerscheinklassen C und D, also Lastkraftwagen und Busse. Ab dem 60. Lebensjahr gilt nun eine allgemeine Befristung von fünf Jahren. Bisher musste der Führerschein in diesem Alter alle zwei Jahre verlängert werden.
ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka sagte dazu: „Die neue Regelung ist eine Erleichterung für berufstätige Fahrer, die weniger administrativen Aufwand haben.“
Prüfung, Sperrfristen und Täuschung
Wer die Führerscheinprüfung nicht besteht, kann bereits nach zwölf Tagen erneut antreten. Zuvor waren zwei Wochen abzuwarten.
Deutlich schärfer fällt die Regelung bei Täuschungsversuchen aus. Die Sperrfrist steigt von neun auf 18 Monate. Diesen Punkt hebt Zelenka nach Darstellung von vorarlberg.ORF.at besonders hervor.
Welche konkreten Formen von Täuschung erfasst sind und wie die Kontrolle in der Praxis erfolgt, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor.
Internationale Führerscheine und Verlust
Internationale Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen gelten künftig drei Jahre. Ausgenommen sind Staaten wie die USA oder Kanada, dort bleibt die Gültigkeitsdauer bei einem Jahr.
Bei Verlust oder Diebstahl kann die Anzeigebestätigung nun bis zu acht Wochen verwendet werden, bisher waren es vier. In den meisten Fällen wird ein Duplikat ohnehin schneller ausgestellt, die längere Frist schafft aber zusätzlichen Spielraum.
Wer vollständig auf seine Lenkberechtigungen verzichtet, muss den Führerschein zurückgeben. Bei einem Teilverzicht wird ein neuer, angepasster Führerschein ausgestellt.
Die Kronen Zeitung fasst die Novelle ähnlich zusammen und schreibt, einiges werde einfacher, es gebe aber auch Verschärfungen. Weitere Details nennt der Bericht nicht.
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