Aarau: 43-Jähriger schoss 40-mal, eine Frau getötet
Der mutmassliche Schütze von Aarau besass seine AK-74 legal, stellte sich in Delémont und schweigt bislang zum Motiv.

Die Tat an einem Rave in Aarau
Ein 43-jähriger Schweizer hat in der Nacht auf Sonntag bei einem Rave in Aarau das Feuer eröffnet. Er gab insgesamt 40 Schüsse in die Menschenmenge und auf ein Auto ab. Eine Person wurde getötet, sechs weitere wurden verletzt, laut Blick teilweise schwer.
Blick nennt als Todesopfer die 22-jährige Maria S. Die Kantonspolizei Aargau spricht von einer Amoktat.
Neben der halbautomatischen AK-74, einer Kalaschnikow, führte der Mann zur Tatzeit laut Polizei zwei weitere Waffen im Auto mit. Eine davon, eine Pistole, habe er in Aarau ebenfalls abgefeuert. Am frühen Montagmorgen fuhr er mit dem mutmasslichen Tatfahrzeug und den Waffen zum Polizeiposten in Delémont und stellte sich.
Ein zurückgezogenes Leben in Montsevelier
Der 43-Jährige lebte in einer Erdgeschosswohnung in Montsevelier, einem kleinen Dorf im Jura. Am Montagmorgen wurde seine Wohnung durchsucht, danach deuteten nur die versiegelte Haustür und ein Hinweis der Polizei auf den Fall hin.
Nachbarin Suzanne beschreibt ihn gegenüber 20 Minuten als sehr zurückhaltend und ruhig. «Er hat vor allem für sich gelebt und war nicht wirklich ins Dorfleben integriert.» Von den Waffen hätten die Nachbarn nichts gewusst.
Claude-Alain Chapatte, Gemeindepräsident von Val Terbi, nennt den Mann gegenüber Le Matin «zurückhaltend und kaum bekannt». Eine Nachbarin schildert seine Einsamkeit als selbst gewählt, Lärm oder laute Gespräche seien nie zu hören gewesen.
Offenes Motiv und legale Waffen
Das Motiv ist weiterhin unklar. Der Beschuldigte macht dazu derzeit keine Aussagen. Den Behörden war er vor der Tat nicht bekannt.
Weder eine räumliche Verbindung zu Aarau noch eine persönliche Beziehung zu Beteiligten sei bislang erkennbar, teilte die Polizei mit. Sie geht deshalb davon aus, dass der Mann zufällig auf die Party stiess.
Laut den Ermittlern besass der laut Blick offenbar psychisch labile Mann alle Waffen legal und hat keine kriminelle Vergangenheit. Die AK-74 kaufte er vor rund 20 Jahren, laut Blick 2005 im Alter von etwa 23 Jahren, noch unter dem alten Waffengesetz.
Schweizer Waffenrecht im Fokus
Eine halbautomatische Kalaschnikow kann in der Schweiz grundsätzlich legal erworben werden. Nötig ist ein Waffenerwerbsschein, den der Käufer beim kantonalen Waffenbüro beantragt. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein, die Behörden prüfen Hinderungsgründe wie eine Gewaltvergangenheit.
Eine Sonderbewilligung wird erst nötig, wenn das Magazin mehr als zehn Patronen fasst oder die Waffe vollautomatisch ist. «Es ist nicht so, dass man einfach in ein Geschäft läuft und eine AK mitnimmt», sagt der Waffenenthusiast Christof Mazenauer (45) zu Blick. Bei der Ausnahmebewilligung müsse man zudem darlegen, wie man die Waffen aufbewahre und wer Zugriff habe.
2005 galten die heutigen Einschränkungen für grosse Magazine noch nicht, der Erwerb eines gewöhnlichen Halbautomaten war damals einfacher. Eine entscheidende Verschärfung folgte laut Blick 2019. Wie das Verfahren gegen den 43-Jährigen weitergeht, ist aus den vorliegenden Angaben nicht bekannt.
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