Bondo-Prozess: Debatte um Sicherheit auf Wanderwegen
Neun Jahre nach dem Bergsturz im Bergell mit acht Toten stehen fünf Personen vor Gericht, und die Schweiz diskutiert über Wegsperrungen.

Die Katastrophe im Bergell
Am 23. August 2017 verschütteten riesige Felsmassen das Bondascatal im südbündnerischen Bergell. Acht Berggänger starben. Das schreibt der «Beobachter» in seinem Bericht zum Prozess.
Fast auf den Tag genau neun Jahre später kam es zum Verfahren. Ab dem 24. August tagte das Regionalgericht Maloja.
Fünf Angeklagte
Angeklagt wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sind laut «Beobachter» fünf Personen. Darunter sind Mitarbeitende des Bündner Amts für Wald und Naturgefahren sowie die damalige Gemeindepräsidentin.
Der Vorwurf lautet, sie hätten pflichtwidrig die Gefahrenlage falsch eingeschätzt. Der «Beobachter» berichtet zudem von bisher nicht bekannten Augenzeugenberichten, die neues Licht auf die Frage werfen, ob es Vorboten der Katastrophe gab. Wie das Gericht entschieden hat, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor.
Folgen für die Wanderwege
Michael Roschi ist seit 2015 Geschäftsleiter der Schweizer Wanderwege, der Dachorganisation der kantonalen Wanderwegvereine. Sie kümmert sich um Planung und Qualitätssicherung der Wanderweginfrastruktur. Im Gespräch mit dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) sagte er, der Fall löse grosse Betroffenheit aus.
Die Organisation hat zusammen mit dem Bundesamt für Strassen einen Leitfaden zur Gefahrenprävention erarbeitet. Ob Behörden aus Angst vor einer Haftung künftig leichtfertiger sperren, werde sich zeigen, so Roschi. Er hoffe, dass nicht präventiv grossflächig Wanderwege gesperrt würden.
Der Entscheid über Sperrungen liegt bei den Behörden, nicht bei den Schweizer Wanderwegen.
Eigenverantwortung und ihre Grenzen
Roschi gewichtet die Eigenverantwortung der Wandernden hoch, gerade auf Berg- und Alpinwanderwegen. Grosse Ereignisse wie Felsstürze seien für Laien aber kaum vorhersehbar. Dafür brauche es Fachexperten, welche die Lage beurteilen und Wege nötigenfalls sperren.
Die gesetzliche Vorgabe, Wege müssten «möglichst gefahrlos» sein, hängt laut Roschi von der Kategorie ab. Auf gelb markierten Wanderwegen könne man davon ausgehen, dass alle Gefahrenstellen gesichert sind. Auf rot-weissen Bergwanderwegen werde erwartet, dass Wanderer trittsicher, schwindelfrei und gut ausgerüstet sind.
Die Zahl der vorübergehend geschlossenen Wege nehme nicht stetig zu, sagte Roschi dem SRF. Es gebe aber immer wieder Ereignisse, nach denen in einer Region mehrere Wege gleichzeitig gesperrt werden müssten, etwa im Frühling 2025, als nach grossem Schneefall im Wallis viele Bäume auf Wanderwege fielen.
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