Dreijährige stürzt in Graz fünf Stockwerke tief und überlebt
Ein Kleinkind fiel im Stiegenhaus eines Grazer Mehrparteienhauses aus dem fünften Stock in ein Steinbeet und blieb weitgehend unverletzt.

Sturz im Stiegenhaus
Ein dreijähriges Mädchen ist am Dienstagabend im Grazer Bezirk Gries im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses aus dem fünften Stock in die Tiefe gestürzt. Das Kind landete in einem Steinbeet und überstand den Sturz laut Polizei ohne schwerwiegende Verletzungen.
Die Mutter hatte gegen 18 Uhr gemeinsam mit ihren beiden Töchtern im fünften Stock auf den Lift gewartet. Die 13-jährige Schwester hob dabei das Kleinkind hoch, damit es über das Geländer nach unten schauen konnte.
Nach den ersten Erhebungen dürfte sich die Dreijährige so weit nach vorne gelehnt haben, dass sie der Jugendlichen aus den Händen glitt. Der Standard schreibt, das Kind habe sich nach vorne gezogen, die Kronen Zeitung und MeinBezirk.at sprechen von einem Vorlehnen.
Erstversorgung und Spital
Das Rote Kreuz übernahm die medizinische Erstversorgung. Beim Eintreffen der Rettungskräfte war das Mädchen bei Bewusstsein.
Anschließend brachten die Einsatzkräfte das Kind in die Kinderchirurgie. Die Kronen Zeitung und MeinBezirk.at nennen dabei das Landeskrankenhaus Graz, Der Standard das Uniklinikum Graz.
Bei den ersten Untersuchungen stellten die Ärztinnen und Ärzte laut Der Standard fest, dass die Dreijährige offenbar mit Blessuren davongekommen ist. MeinBezirk.at berichtet nach ersten Erkenntnissen ebenfalls von keinen schwerwiegenden Verletzungen.
Offene Fragen
Die Polizei gab die Informationen zu dem Unfall am Mittwochvormittag bekannt. Von einem Wunder war dabei in der Darstellung gegenüber der Kronen Zeitung die Rede: Das Kind habe den Sturz ohne schwerwiegende Verletzungen überstanden.
Die genaue Fallhöhe in Metern geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Ebenso ist nicht bekannt, wie lange das Mädchen im Spital bleiben muss und in welchem Zustand es sich nach den ersten Untersuchungen befindet.
Auch zu möglichen rechtlichen Konsequenzen oder weiteren Ermittlungsschritten machen die Berichte keine Angaben. Die Namen der Beteiligten wurden nicht veröffentlicht.
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