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Witwenrente: 19.600 Euro zurückzahlt Rentnerin

Eine Witwe musste Jahrzehnte später 19.600 Euro zurückzahlen, nachdem ihre Altersrente rückwirkend auf die Witwenrente angerechnet werden musste.

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Witwenrente: 19.600 Euro zurückzahlt Rentnerin
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Das Urteil

Im Dezember 2022 gab das Sozialgericht Stuttgart einer Witwe Recht, die seit 1992 eine Hinterbliebenenrente und ab Oktober 1993 zusätzlich Altersrente erhielt. Im Dezember 2022 bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg diese Entscheidung.

Die Deutsche Rentenversicherung hatte gefordert, dass die Rentnerin 19.600 Euro zurückzahlen sollte, da die Altersrente rückwirkend auf die Witwenrente angerechnet werden musste. Die Gerichte sahen jedoch keinen Grund, die jahrzehntelang bestandskräftige Leistungsgewährung zu revidieren.

Die Entscheidung basiert auf den §§ 45 und 48 SGB X, die Vertrauen und enge Schranken für Rücknahmen schützen.

Beweislast und Datenbeweis

Die Rentenversicherung trägt die objektive Beweislast für eine wirksam durchgeführte Beitragserstattung. Ein fehlender Zahlungsbeleg schließt den Nachweis nicht aus, wenn andere Beweismittel das Gericht überzeugen.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hielt den dokumentierten Ablauf, wie er im elektronischen Gesamtkontospiegel gespeichert war, für ausreichend, um die Beitragserstattung als bewiesen anzusehen. Die Beweislast schreibt kein bestimmtes Dokument vor.

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