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Kabinett beschließt Reform der Einkommensteuer

Union und SPD wollen kleine und mittlere Einkommen entlasten, Kritik gibt es an der fehlenden Korrektur der kalten Progression.

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Kabinett beschließt Reform der Einkommensteuer
tagesschau.de

Beschluss im Kabinett

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Reform der Einkommensteuer beschlossen. Vorgelegt hatte ihn Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), der bei der Sitzung selbst fehlte. Laut tagesschau.de steckte er wegen einer Flugzeugpanne in den USA fest.

Grundsätzlich verständigt hatten sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD nach Angaben der taz bereits Anfang Juli im Koalitionsausschuss. Dem Beschluss war ein langes Gezerre vorausgegangen.

Die Reform soll Entlastungen von jährlich rund zehn Milliarden Euro bringen. Das volle Volumen soll in zwei Stufen bis 2028 erreicht werden. Unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung nennt tagesschau.de für das Kassenjahr 2027 etwa 4,5 Milliarden Euro, für 2028 6,0 Milliarden Euro und für das Folgejahr rund 5,7 Milliarden Euro.

Die einzelnen Maßnahmen

Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuer anfällt, steigt laut taz von derzeit 12.348 Euro pro Jahr auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Bis zu einem Bruttoverdienst von 70.600 Euro soll der Steuertarif leicht abgeflacht werden, die einzelnen Steuersätze greifen dann erst bei etwas höheren Verdiensten.

Das Kindergeld steigt in zwei Stufen von aktuell 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat. Auch der Kinderfreibetrag wird nach Darstellung von t-online angehoben.

Gegenfinanziert wird das unter anderem über sehr hohe Einkommen. Der Steuersatz ab 280.000 Euro steigt von 45 auf 47 Prozent, Klingbeil nennt das laut taz "Superreichensteuer". T-online berichtet, dass es künftig zwei Reichensteuersätze geben soll, die erste Stufe ab 250.000 Euro und die zweite ab 280.000 Euro. Bisher gilt ein Satz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro. Zusätzlich sollen Handwerkerrechnungen künftig weniger stark absetzbar sein.

Rechenbeispiele und Kritik

Das Finanzministerium hat dem Entwurf Beispiele beigefügt. Ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern könne 2028 mit 632 Euro Entlastung im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson mit 5.000 Euro brutto nennt tagesschau.de rund 192 Euro.

Die Opposition bezweifelte die Angaben, auch von Ökonomen kam Kritik. Nach Angaben der taz bemängelten Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass 2027 und 2028 unter dem Strich gar keine Entlastung stattfinde.

Zentraler Kritikpunkt ist die kalte Progression. Damit ist gemeint, dass nominale Gehaltserhöhungen durch Inflation und Steuerprogression teilweise aufgezehrt werden. Ein Brief des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums, den die taz zitiert, spricht von der ersten Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression veranlasse. Wie sich der Entwurf im weiteren Verfahren verändert, ist aus den vorliegenden Berichten nicht ersichtlich.

Das Bundeskabinett hat die Steuerreform beschlossen · WELT Netzreporter · YouTube

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